Quereinstieg Lehramt »Bildende Künste«
Master Quereinstieg Lehramt (Aufbauqualifikation Lehramt für die Sekundarstufe I und II „Bildende Künste“)
Regelstudienzeit: 4 Semester
Abschluss: Master of Education (ab WS 2024/25)
Ab dem Wintersemester 2024/25 ist an der HFBK Hamburg der Quereinstieg in das Lehramt „Kunst“ an Stadtteilschulen und Gymnasien (LASek) möglich. Der Studiengang Aufbauqualifikation Lehramt für die Sekundarstufe I und II "Bildende Künste" ist als Ergänzung des grundständigen Studiums für das Lehramt für die Sekundarstufe I und II (Stadtteilschulen und Gymnasien) (LASek) konzipiert. Er befähigt somit zum Vorbereitungsdienst (Referendariat) in Hamburg und damit zum Erwerb des 2. Staatsexamens.
Der Masterstudiengang setzt sich aus den Teilstudiengängen Erziehungswissenschaft einschließlich Fachdidaktik sowie der Fachausbildung im Bereich „Kunst“ zusammen. Weitere Bestandteile sind Praktika und die Masterarbeit. Das Studium findet daher sowohl an der HFBK Hamburg, als auch an der Universität Hamburg statt.
An der HFBK vertiefen die Studienanfänger*innen in vier Semestern in kunstpädagogischen Seminaren und Vorlesungen die Reflexion der institutionellen Rahmung von Schule, ihrer Bedingungen, Probleme und Entwicklungsmöglichkeiten. Kenntnisse von aktuellen Konzepten der Kunstvermittlung sowie der Geschichte der Kunstpädagogik befähigen die Studierenden, eine Vision hinsichtlich einer zukünftigen künstlerischen Lehre an Schulen zu entwickeln.
Parallel dazu erwerben die Studierenden bis zum dritten Semester in den künstlerischen Werkstätten weitere Kenntnisse über Material- und Anwendungsgebiete der Werkbereiche und werden in den notwendigen handwerklichen und technischen Fertigkeiten geschult.
Für den Studiengang Aufbauqualifikation Lehramt für die Sekundarstufe I und II "Bildende Künste" mit dem Abschluss Master of Education bestehen folgende Zugangsvoraussetzungen:
- Nachweis über ein abgeschlossenes Studium der freien, bildenden Künste an einer Kunsthochschule (Zeugnis oder ggf. vorläufige Bescheinigung des jeweiligen Prüfungsamtes) Studienbewerber*innen deren Hochschulabschlusszeugnis(se) nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst wurden, fügen zusätzlich eine Kopie ihrer Originalzeugnisse mit Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache bei,
- Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse (Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - 2. Stufe - oder ein von der Kultusministerkonferenz als gleichwertig anerkanntes Sprachdiplom.). Es gelten die geforderten Sprachkenntnisse gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung der Universität Hamburg über die Zulassung zum Studium (Universitäts- Zulassungssatzung - UniZS) in der jeweils geltenden Fassung. Hier finden Sie weitere Information, welche Sprachnachweise anerkannt werden.
Sofern Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch einen Sprachkurs absolvieren und diesen erst nach der Bewerbungsfrist abschließen, weisen Sie bitte in Ihrer Bewerbungsmappe darauf hin.
In einer Aufnahmeprüfung müssen die Studienbewerber*innen darüber hinaus den Nachweis einer eigenständigen künstlerischen Position erbringen. Diese wird von einer Aufnahmeprüfungskommission anhand einer von der Studienbewerber*in einzureichenden Bewerbungsmappe festgestellt.
Bei Interesse an der zweijährigen Aufbauqualifikation Master (4 Semester) Lehramt für Gymnasien und Stadtteilschulen mit dem Abschluss Master of Education finden Sie Informationen zum Bewerbungsverfahren hier.
Bewerbung
Falls Sie sich für einen Quereinstieg ins Lehramt "Bildende Künste" interessieren, finden Sie Informationen zum Bewerbungsprozess hier.
Kontakt
Abteilung für Studierenden- und Prüfungsangelegenheiten
Raum: Wartenau 15, Raum 01 / 04a
Telefon: +49 40 428 989 -363 / -269
Fax: +49 40 42 89 89-377
Mail: hfbk-studverw@hfbk.hamburg.de
Downloads
- Prüfungsordnung
- Modulhandbuch für den Master-Teilstudiengang Aufbauqualifikation Lehramt für die Sekundarstufe I und II „Bildende Künste“ (Abschluss: Master of Education) ab WiSe 2024/25