FAQ – Aufbauqualifikation Lehramt für die Sekundarstufe I und II "Bildende Künste" (Quereinstieg Master Lehramt)
Was ist die Aufbauqualifikation Lehramt für die Sekundarstufe I und II "Bildende Künste"?
Der neue Studiengang richtet sich an Künstler*innen mit abgeschlossenem Studium der freien, bildenden Künste an einer Kunsthochschule, die Interesse haben Kunst in Schulen zu unterrichten. Die Aufbauqualifikation ist ein Masterstudiengang mit dem Abschluss Master of Education (M.Ed.). Der Abschluss berechtigt zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst (Referendariat) und nach erfolgreichem Erwerb des 2. Staatsexamens zur Tätigkeit als Kunstlehrer*in für Stadtteilschulen und Gymnasien.
Wie lange dauert die Aufbauqualifikation Lehramt für die Sekundarstufe I und II "Bildende Künste"?
Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester - einschließlich aller Prüfungen, der Masterarbeit und den in den Studiengang eingeordneten berufsfeldbezogenen Praktika.
Ist meine Qualifizierung als Kunstlehrer*in mit der Aufbauqualifikation Lehramt für die Sekundarstufe I und II "Bildende Künste" abgeschlossen?
Nein, nach der Aufbauqualifikation Lehramt für die Sekundarstufe I und II "Bildende Künste" muss der Vorbereitungsdienst (Referendariat) abgeleistet werden. Mit erfolgreicher Beendigung des Referendariats erhält man das 2. Staatsexamen und kann dann als Kunstlehrer*in an Stadtteilschulen und Gymnasien arbeiten. Weitere Informationen zum Referendariat erhalten Sie hier.
Wie läuft der Vorbereitungsdienst (Referendariat) ab?
Eine ausführliche Beschreibung findet sich auf der Website des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung Hamburg.
Kann ich mich nach Erwerb des 2. Staatsexamens in einem anderen Bundesland als Kunstlehrer*In in einer pädagogischen Einrichtung bewerben?
Ausgelegt ist die Aufbauqualifikation Lehramt für die Sekundarstufe I und II "Bildende Künste" für die Arbeit als Lehrkraft im Fach Kunst in Hamburg. In Hamburg ist die Gleichwertigkeit zur regulären Lehramtsausbildung gesichert. Eine Anerkennung des Abschlusses durch andere Bundesländer muss individuell geklärt werden.
Studiere ich die Aufbauqualifikation Lehramt für die Sekundarstufe I und II "Bildende Künste" ausschließlich an der HFBK?
Nein, der Masterstudiengang setzt sich aus den Teilstudiengängen Erziehungswissenschaft einschließlich Fachdidaktik sowie einem Unterrichtsfach (in diesem Fall Kunst) zusammen. Das Unterrichtsfach Bildende Kunst wird an der HFBK studiert, Erziehungswissenschaft einschließlich Fachdidaktik an der Universität Hamburg (UHH).
Wie setzt sich die Aufbauqualifikation Lehramt für die Sekundarstufe I und II "Bildende Künste" zusammen?
Der Masterstudiengang setzt sich zusammen aus den Teilstudiengängen Erziehungswissenschaften (36 LP) einschließlich Fachdidaktik (14 LP), sowie dem Unterrichtsfach „Kunst“ (32 LP). Weitere Bestandteile sind ein Orientierungs- (8 LP) und Kernpraktikum (15 LP) sowie die Masterarbeit (15 LP). Die Masterarbeit kann nur an der Universität Hamburg (UHH) geschrieben werden.
Was lerne ich an der HFBK?
An der HFBK vertiefen die Studienanfänger*innen in vier Semestern in kunstpädagogischen Seminaren und Vorlesungen die Reflexion der institutionellen Rahmung von Schule, ihrer Bedingungen, Probleme und Entwicklungsmöglichkeiten. Kenntnisse von aktuellen Konzepten der Kunstvermittlung sowie der Geschichte der Kunstpädagogik befähigen die Studierenden, eine Vision hinsichtlich einer zukünftigen künstlerischen Lehre an Schulen zu entwickeln. Zusätzlich werden in begleitenden Lehrangeboten der 28 Werkstätten praktische Kenntnisse aus den Material- und Anwendungsgebieten des jeweiligen Werkbereichs vermittelt. Einen exemplarischen Studienverlaufsplan für die an der HFBK zu belegenden Lehrveranstaltungen finden Sie hier.
Kann ich mich mit einem Diplom / Magister in den freien, bildenden Künsten für die Aufbauqualifikation LASek 1 und 2 „Bildende Künste“ an der HFBK bewerben?
Ja.
Finden die Lehrveranstaltungen in deutscher oder in englischer Sprache statt?
Die Lehrveranstaltungen finden überwiegend in deutscher Sprache statt.
Ich habe meinen Abschluss zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht, werde aber ihn aber bis zur Aufnahme des neuen Studiums erhalten. Kann ich mich bewerben?
Zum Zeitpunkt der Bewerbung an der HFBK müssen für die Aufbauqualifikation 150 LP nachgewiesen werden.
Dabei zählen nur die vollständig abgeschlossenen Module. Darüber hinaus muss die Bachelorarbeit zur Anfertigung bei der zuständigen Prüfungsstelle angemeldet sein.
Ich wurde für die Aufbauqualifikation LASek 1 und 2 „Bildende Künste“ an der HFBK zugelassen. Was nun?
Herzlichen Glückwunsch! Nun gilt es sich noch zusätzlich an der Universität Hamburg zu bewerben. Den genauen Bewerbungszeitraum und die Ausschlussfrist ist der Website des Campuscenters an der Universität Hamburg zu entnehmen.
Wo erhalte ich mehr Informationen zur Aufbauqualifikation?
Für weitere Fragen zu Zugangsvoraussetzungen und Bewerbungsverfahren an der Universität Hamburg (UHH):
- Zentrum für Lehrkräftebildung Hamburg (ZLH) www.zlh-hamburg.de
- Zentrales Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen (ZPLA) www.uni-hamburg.de/zpla
- Campus-Center der Universität Hamburg www.uni-hamburg.de/campuscenter
Wo erhalte ich mehr Informationen zum Referendariat?
Auf der Informationsseite des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung Hamburg.
An wen kann ich mich bei HFBK-spezifischen Fragen wenden?
Für Fragen zu Zugangsvoraussetzungen und Bewerbungsverfahren an der HFBK hilft gerne die Abteilung für Studierenden- und Prüfungsangelegenheiten weiter.
Adresse: Wartenau 15, Raum 01 / 04a
Öffnungszeiten: Di + Do 10-12 Uhr, 13-15 Uhr und individuell nach Terminvereinbarung
Telefon: +49 40 42 89 89-270 / -269 / -377
Anfragen zu Studierendenangelegenheiten bitte an hfbk-studverw@hfbk.hamburg.de