Bewerbung Promotion (Dr. phil. in art.)
Die Hochschule für bildende Künste Hamburg (im Folgenden: HFBK Hamburg) betreut Promotionen, die aus unterschiedlichen Perspektiven Beiträge zur Erforschung der Künste, ihrer Voraussetzungen, Kontexte und Funktionen leisten.
Dazu können beispielsweise Analysen künstlerischer Arbeiten sowie Auseinandersetzungen mit historischen, gesellschaftlichen, medialen und kulturellen Prozessen gehören, die auf künstlerische Diskurse eingewirkt haben oder von ihnen beeinflusst wurden und werden, aber auch Untersuchungen zu kunsttheoretischen oder philosophischen Begriffen, in denen die Künste sich reflektieren und ihr Selbstverständnis thematisieren.
Die HFBK Hamburg ermöglicht und fördert auch Promotionen mit einem hohen künstlerischen Anteil, dessen Verhältnis zur theoretisch-wissenschaftlich zu erbringenden Promotionsleistung expliziert werden muss. Bei einer solchen künstlerisch-wissenschaftlichen Promotion muss der wissenschaftliche Anteil überwiegen.
Wichtige Links:
- Promotionsordnung (Dr. phil. in art.) der HFBK der jeweils geltenden Fassung
- Promotionsstudienordnung der HFBK in der jeweils geltenden Fassung
- Leitlinien zur Sicherung guter künstlerisch und wissenschaftlich forschender Praxis an der HFBK Hamburg in der jeweils geltenden Fassung in Zusammenhang mit
- Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassung zur Promotion setzt den erfolgreichen (mindestens Gesamtnote „gut“) Diplom- oder Masterabschluss einer deutschen Hochschule oder den gleichwertigen Abschluss einer ausländischen Hochschule voraus.
Weitere Voraussetzung ist der Nachweis der Befähigung zu wissenschaftlichem Arbeiten. Diese kann entweder durch wissenschaftliche Studienanteile im bereits absolvierten Studium belegt oder im Promotionsstudium erlangt werden. In letzterem Fall erlegt der Promotionsausschuss der Bewerber*in auf, innerhalb einer bestimmten Frist entsprechende Leistungsnachweise zu erbringen.
Von Bewerber*innen, die ihr Studium an einer ausländischen Hochschule abgeschlossen haben, ist die Gleichwertigkeit des Studienabschlusses gegenüber dem Promotionsausschuss nachzuweisen.
Bewerbung + Termine
Bewerbungen sind ausschließlich zum Sommersemester möglich. Im Bewerbungszeitraum für das Sommersemester 2025 vom 1. September bis 30. September 2024, 16 Uhr (Ausschlussfrist) sind folgende Bewerbungsschritte erforderlich:
Schritt 1: Online-Bewerbung
Bitte erstellen Sie sich einen Bewerberaccount in HISinOne. Sowie Sie anschließend eine Bewerbung starten, erhält diese eine Bewerbungsnummer, auf die Sie sich bei eventuellen Nachfragen bitte beziehen.
Schritt 2: Digitale Bewerbung
Sofern Sie Ihre Online-Bewerbung abgeschickt haben, steht in Ihrem Bewerberaccount ein Uploadlink zur Verfügung.
Laden Sie Ihre digitale Bewerbungsmappe bis spätestens 30. September 2024, 16 Uhr (Ausschlussfrist) nebst der aufgeführten Unterlagen, jedes Dokument als einzelnes pdf-Dokument und benannt (z.B. Zusammenfassung, Exposè, Hochschulabschluss, Lebenslauf) hoch:
- Zusammenfassung der geplanten Arbeit im Umfang von maximal 15 Zeilen;
- ein 10-seitiges Exposé, das die Problemstellung der geplanten Arbeit darlegt; im Falle einer künstlerischen in Verbindung mit einer theoretisch-wissenschaftlichen Arbeit ist zusätzlich das entsprechende Gewichtungsverhältnis der künstlerischen und theoretisch-wissenschaftlichen Anteile zu skizzieren; dem Exposé ist ein Verzeichnis aller benutzten Quellen und Hilfsmittel beizufügen;
- Nachweis Hochschulabschluss (Diplom- oder Masterabschluss einer deutschen Hochschule oder den gleichwertigen Abschluss einer ausländischen Hochschule – die Gleichwertigkeit eines ausländischen Studienabschlusses ist nachzuweisen.),
- Nachweis der Befähigung zu wissenschaftlichem Arbeiten (Der Nachweis kann entweder durch wissenschaftliche Studienanteile im bereits absolvierten Studium belegt oder im Promotionsstudium erlangt werden. Im letzterem Fall erteilt der Promotionsausschuss Auflagen, innerhalb welcher Frist entsprechende Leistungsnachweise zu erbringen sind.)
- einen Lebenslauf,
- den schriftlichen Nachweis über ein Beratungsgespräch mit der Bestätigung des Betreuungsinteresses bzw. eine Erklärung mit der/den Betreuungszusagen (Bei einer Promotion, die aus einer theoretisch-wissenschaftlichen Arbeit besteht, können als Erstbetreuer*in allein promovierte Hochschullehrer*innen des Studienschwerpunkts Theorie und Geschichte benannt werden. Als Zweitbetreuer*in ist eine Hochschullehrer*in auszuwählen, die ein theoretisch-wissenschaftliches Fach vertritt. Bei einer Promotion, die aus einer künstlerischen in Verbindung mit einer theoretisch-wissenschaftlichen Arbeit besteht, ist als Erstbetreuer*in in der Regel eine promovierte Hochschullehrer*in des Studienschwerpunkts Theorie und Geschichte zu benennen. Als Zweitbetreuer*in ist eine Hochschullehrer*in auszuwählen, die ein künstlerisches Fach vertritt. In einem begründeten Ausnahmefall kann der Promotionsausschuss als Erstbetreuer*in auch eine Hochschullehrer*in aus einem künstlerischen Fach bestellen. In diesem Fall ist die Zweitbetreuung durch eine promovierte Hochschullehrer*in aus dem Studienschwerpunkt Theorie und Geschichte auszuüben.
- ggf. ein Verzeichnis aller bislang in Alleinautorenschaft oder Co- Autorenschaft veröffentlichten Schriften und/oder eine Dokumentation der künstlerischen Arbeiten und Veröffentlichungen;
- eine Erklärung darüber, ob und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis Sie sich bereits andernorts einem Promotionsverfahren unterzogen oder ein solches beantragt haben;
- eine Erklärung, dass die geltende Promotionsordnung bekannt ist und Sie die Grundsätze wissenschaftlicher Arbeit an der HFBK Hamburg in der jeweils geltenden Fassung in Zusammenhang mit der an der DFG orientierten Richtlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis zur Kenntnis genommen haben.
Die Dateigröße ist begrenzt auf 30 MB. Das Einreichen einer physischen Bewerbungsmappe ist nicht mehr möglich. Verspätete, unvollständige und/oder per E-Mail eingegangene Bewerbungen oder nachgereichte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Für Ihre Bewerbung an der HFBK Hamburg werden alle mit der digitalen Bewerbungsmappe hochgeladenen Unterlagen/Arbeiten berücksichtigt. Links zu externen Plattformen werden nicht berücksichtigt.
Einreichungen nach Bewerbungsschluss sind nur auf Anforderung hin möglich.