Erasmus+ Personalmobilität
Erasmus+ trägt zur weiteren Internationalisierung der Hochschulen mit der Förderung von Kurzzeitdozenturen und Weiterbildungsaufenthalten für das Lehr- bzw. Verwaltungspersonal bei. Personalmobilität kann nur in einem Programmland stattfinden, welches nicht das Land der entsendenden Hochschule (also Deutschland) und nicht das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person ist.
Bei Interesse oder Fragen wenden Sie sich bitte an Anne Sonnenfroh.
Mobilität von Lehrenden / Mobilität zu Unterrichtszwecken
Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die im Besitz einer gültigen Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) sind. Die Gastdozenten/Gastdozentinnen sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen jenen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren können oder wollen. Dabei soll nach Möglichkeit die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen der beiden Partnerhochschulen und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden einbezogen werden.
Erasmus+ Lehraufenthalte dauern mindestens zwei Tage und höchstens zwei Monate (jeweils ohne Reisezeiten). Sie umfassen mindestens acht Unterrichtsstunden je Aufenthalt bzw. je angefangene Woche.
Folgender Personenkreis kann gefördert werden:
- Professoren/Professorinnen und Dozenten/Dozentinnen, die in einem vertraglichen Verhältnis zur Hochschule stehen
- Dozenten/Dozentinnen ohne Dotierung
- Lehrbeauftragte mit Werkverträgen
- Emeritierte Professoren/Professorinnen und pensionierte Lehrende
- Wissenschaftlich-künstlerische Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Weitere Informationen beim DAAD unter www.eu.daad.de/sta
Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken
Erasmus+ ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal (Lehrende und administratives Personal) zum Ausbau der Internationalisierung. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der HFBK dürfen zu Fort- und Weiterbildungszwecken an eine andere Hochschule mit gültiger Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) oder an eine sonstige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, gesendet werden.
Erasmus+ Aufenthalte zu Fort- und Weiterbildungszwecken dauern mindestens zwei Tage und höchstens zwei Monate (jeweils ohne Reisezeiten).
Gefördert werden kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen, z. B.:
- Verwaltung
- Studienschwerpunkte
- Bibliothek
- International Office
Gefördert werden können beispielsweise folgende Formate:
- Teilnahme an Sprachkursen
- Teilnahme an Workshops und Seminaren
- Hospitationen
- Job Shadowing
Weitere Informationen beim DAAD unter www.eu.daad.de/stt
Finanzielle Förderung der Personalmobilität
Die finanzielle Förderung der Erasmus+ Personalmobilität orientiert sich an einem nach Zielländern gestaffelten EU-Höchstsatz für Aufenthalts- und Fahrtkosten, erfolgt aber auf Grundlage des Hamburgischen Reisekostengesetzes (HmbRKG):
- 180 Euro
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich - 160 Euro
Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern - 140 Euro
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
Finanziell gefördert können maximal bis zu zehn aktive Aufenthaltstage (Arbeitstage) im Ausland. Eine frühzeitige Abstimmung der Reisepläne mit Anne Sonnenfroh wird empfohlen. Grundsätzlich können nur Aufenthaltstage gefördert werden, an denen eine Aktivität im Sinne des Programms stattgefunden hat.