Hochschulsenat
Mitglieder des Hochschulsenats 2024/25
Vorsitz:
Präsident Martin Köttering
Stellv. Vorsitzender:
Vizepräsident Ingo Offermanns
Stellv. Vorsitzende:
Vizepräsidentin Dr. Bettina Uppenkamp
Gruppe der Professor*innen:
Jesko Fezer / Friedrich von Borries
Ingo Offermanns / Heike Mutter
Hanne Loreck / Bettina Uppenkamp
Martin Boyce
Robert Bramkamp / Omer Fast
Angela Bulloch / Yalda Afsah
kooptiert mit Stimmrecht: Rajkamal Kahlon / Jorinde Voigt
Gruppe des akademischen Mittelbaus:
Tim Albrecht / Brigit Brandis
Lutz Jelinski / Alexander Holtkamp
Gruppe der Studierenden:
Zahra ("Bahar") Ensafi / Nalie Liên Schweizer
Konstantin Mrohs / Janne Wagner
Gruppe des Technischen-, Bibliotheks- und Verwaltungspersonals:
Bärbel Hartjel / Christoph König
Gleichstellungsbeauftragte:
Dr. Anja Steidinger / Heike Mutter
Termine
Sommersemester 2025
24. April 2025, 22. Mai 2025, 3. Juli 2025 (dieser Termin findet in der Aula) – jeweils 14 Uhr in 213 a/b
Wintersemester 2025/26
23. Oktober 2025, 20. November 2025, 18. Dezember 2025, 5. Februar 2026 – jeweils 14 Uhr in 213 a/b
Der Hochschulsenat nimmt folgende Aufgaben wahr:
- Beschlussfassung über die Grundordnung sowie über andere Satzungen, soweit dieses Gesetz keine andere Zuständigkeit bestimmt,
- Wahl und Abwahl der Präsidentin oder des Präsidenten sowie Mitwirkung bei der Bestellung des Hochschulrats,
- Bestätigung von Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten,
- Beschlussfassung über Einrichtung, Änderung und innere Struktur von Selbstverwaltungseinheiten, soweit keine abweichende Zuständigkeit besteht,
- Beschlussfassung über die Struktur- und Entwicklungspläne und deren Fortschreibung im Einvernehmen mit dem Hochschulrat,
- Beschlussfassung über Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen,
- Einsetzung der Berufungsausschüsse, Beschlussfassung zu Berufungsvorschlägen und die Aufstellung von Vorschlägen für die Verleihung der akademischen Bezeichnung »Professorin« oder »Professor«,
- Erlass von Richtlinien zur Gleichstellung, Aufstellung von Gleichstellungsplänen und Wahl der oder des Gleichstellungsbeauftragten,
- Wahl der Behindertenbeauftragten,
- Stellungnahmen zu Grundsätzen für die Ausstattung und die Mittelverteilung,
- Stellungnahmen zu den Wirtschaftsplänen,
- Stellungnahmen zu den Gebührensatzungen,
- Stellungnahmen zum Jahresbericht des Präsidiums,
- Verleihung akademischer Ehrungen.
Die studentischen Senatsmitglieder werden für ein Kalenderjahr gewählt; die anderen Mitglieder für jeweils zwei Jahre. Die Senator*innen werden jeweils durch ihre Wähler*innengruppe am Jahresende gemäß der Wahlordnung der HFBK gewählt.