Hochschulsenat
Mitglieder des Hochschulsenats 2024/25
Vorsitz:
Präsident Martin Köttering
Stellv. Vorsitzender:
Vizepräsident Ingo Offermanns
Stellv. Vorsitzende:
Vizepräsidentin Dr. Bettina Uppenkamp
Gruppe der Professor*innen:
Fezer, Jesko / von Borries, Friedrich
Offermanns, Ingo / Mutter, Heike
Loreck, Hanne / Uppenkamp, Bettina
Boyce, Martin / Beutler, Michael
Bramkamp, Robert / Fast, Omer
Bulloch, Angela / Afsah, Yalda
kooptiert: Kahlon, Rajkamal / Voigt, Jorinde
Gruppe des akademischen Mittelbaus:
Albrecht, Tim / Brandis, Birgit
Jelinski, Lutz / Holtkamp, Alexander
Gruppe der Studierenden:
Stocklöw, Maren / Shi, Gebenfang
Ensafi, Zahra / Stoisits, Apollonia
Gruppe des Technischen-, Bibliotheks- und Verwaltungspersonals:
Hartje, Bärbel / König, Christoph
Gleichstellungsbeauftragte:
Dr. Anja Steidinger / Heike Mutter
Termine
Sommersemester 2024:
25. April, 23. Mai, 20. Juni – jeweils 14 Uhr in 213 a/b
Wintersemester 2024/25:
24. Oktober, 21. November, 19. Dezember, 6. Februar 2025 – jeweils 14 Uhr in 213 a/b
Der Hochschulsenat nimmt folgende Aufgaben wahr:
- Beschlussfassung über die Grundordnung sowie über andere Satzungen, soweit dieses Gesetz keine andere Zuständigkeit bestimmt,
- Wahl und Abwahl der Präsidentin oder des Präsidenten sowie Mitwirkung bei der Bestellung des Hochschulrats,
- Bestätigung von Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten,
- Beschlussfassung über Einrichtung, Änderung und innere Struktur von Selbstverwaltungseinheiten, soweit keine abweichende Zuständigkeit besteht,
- Beschlussfassung über die Struktur- und Entwicklungspläne und deren Fortschreibung im Einvernehmen mit dem Hochschulrat,
- Beschlussfassung über Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen,
- Einsetzung der Berufungsausschüsse, Beschlussfassung zu Berufungsvorschlägen und die Aufstellung von Vorschlägen für die Verleihung der akademischen Bezeichnung »Professorin« oder »Professor«,
- Erlass von Richtlinien zur Gleichstellung, Aufstellung von Gleichstellungsplänen und Wahl der oder des Gleichstellungsbeauftragten,
- Wahl der Behindertenbeauftragten,
- Stellungnahmen zu Grundsätzen für die Ausstattung und die Mittelverteilung,
- Stellungnahmen zu den Wirtschaftsplänen,
- Stellungnahmen zu den Gebührensatzungen,
- Stellungnahmen zum Jahresbericht des Präsidiums,
- Verleihung akademischer Ehrungen.
Die studentischen Senatsmitglieder werden für ein Kalenderjahr gewählt; die anderen Mitglieder für jeweils zwei Jahre. Die Senator*innen werden jeweils durch ihre Wähler*innengruppe am Jahresende gemäß der Wahlordnung der HFBK gewählt.