Hochschulsenat
Mitglieder des Hochschulsenats 2022/23
Vorsitz:
Präsident Martin Köttering
Stellv. Vorsitzender:
Vizepräsident Ingo Offermanns
Stellv. Vorsitzende:
Vizepräsidentin Dr. Bettina Uppenkamp
Gruppe der Professor*innen:
Fezer, Jesko / von Borries, Friedrich
Offermanns, Ingo / Mutter, Heike
Loreck, Hanne / Uppenkamp, Bettina
Reyle, Anselm / Auer, Abel
Schoch, Bernd
kooptiert: Demand, Thomas / Beutler, Michael
Gruppe des akademischen Mittelbaus:
Tim Albrecht / Birgit Brandis
Lutz Jelinski / Marie Sorgenfrei
Gruppe der Studierenden:
Stoisits, Apollonia / Lotus, Genevieve
Stocklöw, Maren / Wagner, Janne
Gruppe des Technischen-, Bibliotheks- und Verwaltungspersonals:
Bärbel Hartje / Jan-Peter Wunder
Gleichstellungsbeauftragte:
Dr. Anja Steidinger / Heike Mutter
Termine
Sommersemester 2023: 20. April, 25. Mai, 22. Juni – jeweils 14 Uhr in 213 a/b
Wintersemester 2023/24: 19. Oktober, 16. November, 14. Dezember, 8. Februar – jeweils 14 Uhr
Der Hochschulsenat nimmt folgende Aufgaben wahr:
- Beschlussfassung über die Grundordnung sowie über andere Satzungen, soweit dieses Gesetz keine andere Zuständigkeit bestimmt,
- Wahl und Abwahl der Präsidentin oder des Präsidenten sowie Mitwirkung bei der Bestellung des Hochschulrats,
- Bestätigung von Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten,
- Beschlussfassung über Einrichtung, Änderung und innere Struktur von Selbstverwaltungseinheiten, soweit keine abweichende Zuständigkeit besteht,
- Beschlussfassung über die Struktur- und Entwicklungspläne und deren Fortschreibung im Einvernehmen mit dem Hochschulrat,
- Beschlussfassung über Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen,
- Einsetzung der Berufungsausschüsse, Beschlussfassung zu Berufungsvorschlägen und die Aufstellung von Vorschlägen für die Verleihung der akademischen Bezeichnung »Professorin« oder »Professor«,
- Erlass von Richtlinien zur Gleichstellung, Aufstellung von Gleichstellungsplänen und Wahl der oder des Gleichstellungsbeauftragten,
- Wahl der Behindertenbeauftragten,
- Stellungnahmen zu Grundsätzen für die Ausstattung und die Mittelverteilung,
- Stellungnahmen zu den Wirtschaftsplänen,
- Stellungnahmen zu den Gebührensatzungen,
- Stellungnahmen zum Jahresbericht des Präsidiums,
- Verleihung akademischer Ehrungen.
Die studentischen Senatsmitglieder werden für ein Kalenderjahr gewählt; die anderen Mitglieder für jeweils zwei Jahre. Die Senator*innen werden jeweils durch ihre Wähler*innengruppe am Jahresende gemäß der Wahlordnung der HFBK gewählt.