Gaststudium
Gaststudierende
Die HFBK Hamburg kann nach Maßgabe der vorhandenen Studien-/ Arbeitsplatzkapazitäten Personen anderer Universitäten, Fach- und Hochschulen, mit denen kein Kooperationsvertrag besteht und die nicht im Rahmen von nationalen oder internationalen Austausch- oder Mobilitätsprogrammen an der HFBK studieren möchten, als Gaststudierende (sog. Free Mover) im Regelfall für ein Semester einschreiben. Studienleistungen können grundsätzlich erbracht und ggf. an Ihrer Heimatinstitution angerechnet werden.
Von Gaststudierenden ist der jeweils für das Semester gültige Semesterbeitrag in voller Höhe zu entrichten. Der Semesterbeitrag beinhaltet auch das Deutschlandsemesterticket. Bezüglich der Zahlung des Semesterbeitrages werden Sie mit Zulassung zum Gaststudium informiert.
Um am Auswahlverfahren für das jeweilige Semester teilnehmen zu können, reichen Sie bitte den Antrag unterschrieben von der Lehrperson, die Sie während Ihres Gaststudiums an der Hochschule für bildende Künste betreut, bis spätestens 15. Oktober eines Jahres für das Wintersemester und bis 15. April eines Jahres für das Sommersemester in der Abteilung für Studierenden- und Prüfungsangelegenheiten ein.
Über die endgültige Zulassung von Gaststudierenden entscheidet das Präsidium nach Ablauf der Bewerbungsfrist. Die Entscheidung des Präsidiums wird Ihnen für ein Wintersemester bis spätestens Ende Oktober eines Jahres und für ein Sommersemester bis spätestens Ende April eines Jahres schriftlich mitgeteilt.
Weitere Informationen zur Bewerbung entnehmen Sie dem Informationsblatt und dem Antragsformular (wird an dieser Stelle bald hinterlegt).
Gasthörer*innen
Die HFBK Hamburg kann nach Maßgabe der vorhandenen Studien-/ Arbeitsplatzkapazitäten Personen, die sich in einzelnen Fächern wissenschaftlich-künstlerisch fortbilden wollen, ohne einen Abschluss anzustreben, für den Besuch einzelner Lehrveranstaltungen als Gasthörer einschreiben. Die Einschreibung erfolgt im Regelfall für ein Semester.
Gasthörer*innen sind nicht Mitglied der Hochschule. Es besteht keine Berechtigung, die Leistungen der studentischen Krankenversicherung und die sonstigen Vergünstigungen für Studierende in Anspruch zu nehmen. Wir möchten insbesondere darauf hinweisen, dass Sie als Gasthörer*in keine Studienleistungen erbringen dürfen.
Hinweis: Nur Personen, die sich nicht für ein reguläres Studium an der HFBK bewerben wollen, können als Gasthörer*innen zugelassen werden!
Die Gasthörerschaft ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt pro Semester 124 Euro (Schüler, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, Sozialhilfeempfänger sowie Arbeitslosenhilfe-Bezieher zahlen 62 EUR pro Semester bei Nachweis).
Um am Auswahlverfahren für das jeweilige Semester teilnehmen zu können, reichen Sie bitte den Antrag unterschrieben von der Lehrperson, die Sie während Ihrer Gasthörerschaft an der Hochschule für bildende Künste betreut, bis spätestens 15. Oktober eines Jahres für das Wintersemester und bis 15. April eines Jahres für das Sommersemester in der Abteilung für Studierenden- und Prüfungsangelegenheiten ein.
Über die endgültige Zulassung von Gasthörer*innen entscheidet das Präsidium nach Ablauf der Bewerbungsfrist. Die Entscheidung des Präsidiums wird Ihnen für ein Wintersemester bis spätestens Ende Oktober eines Jahres und für ein Sommersemester bis spätestens Ende April eines Jahres schriftlich mitgeteilt.
Weitere Informationen zur Bewerbung entnehmen Sie dem Informationsblatt und dem Antragsformular (wird an dieser Stelle bald hinterlegt).
Abteilung für Studierenden- und Prüfungsangelegenheiten
- Aliaksandra Petrusevich
- Raum:Wartenau 15, Raum 04a
- Telefon: +49 40 428 989 -363
- Fax: +49 40 42 89 89-377
- Mail:hfbk-studverw@hfbk.hamburg.de
Öffnungszeiten:
Dienstag und Donnerstag 10-12 Uhr und 13-15 Uhr
und individuell nach Terminvereinbarung