Gaststudium
Gasthörer*innen
Die HFBK Hamburg kann nach Maßgabe der vorhandenen Studien-/ Arbeitsplatzkapazitäten Personen, die sich in einzelnen Fächern wissenschaftlich-künstlerisch fortbilden wollen, ohne einen Abschluss anzustreben, für den Besuch einzelner Lehrveranstaltungen als Gasthörer einschreiben. Die Einschreibung erfolgt für ein Semester; sie kann auf Antrag um maximal ein weiteres Semester verlängert werden.
Gasthörer*innen sind nicht Mitglied der Hochschule. Es besteht keine Berechtigung, die Leistungen der studentischen Krankenversicherung und die sonstigen Vergünstigungen für Studierende in Anspruch zu nehmen. Wir möchten insbesondere darauf hinweisen, dass Sie als Gasthörer*in keine Studienleistungen erbringen dürfen.
Hinweis: Nur Personen, die sich nicht für ein reguläres Studium an der HFBK bewerben wollen, können als Gasthörer*innen zugelassen werden!
Die Gasthörerschaft ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt pro Semester 124 Euro (Schüler, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, Sozialhilfeempfänger sowie Arbeitslosenhilfe-Bezieher zahlen 62 EUR pro Semester bei Nachweis).
Um am Auswahlverfahren für das jeweilige Semester teilnehmen zu können, reichen Sie bitte den Antrag genehmigt (unterschrieben von der Lehrperson, die Sie während Ihrer Gasthörerschaft an der Hochschule für bildende Künste betreut) bis spätestens 15. Oktober eines Jahres für das Wintersemester und bis 15. April eines Jahres für das Sommersemester im Büro für Studierendenangelegenheiten ein.
Gaststudierende
Die HFBK Hamburg kann nach Maßgabe der vorhandenen Studien-/ Arbeitsplatzkapazitäten Personen anderer Universitäten, Fach- und Hochschulen, mit denen kein Kooperationsvertrag besteht und die nicht im Rahmen von nationalen oder internationalen Austausch- oder Mobilitätsprogrammen an der HFBK studieren möchten, als Gaststudierende (sog. Free Mover) einschreiben. Studienleistungen können grundsätzlich erbracht und ggf. an Ihrer Heimatinstitution angerechnet werden.
Von Gaststudierenden ist der jeweils für das Semester gültige Semesterbeitrag in voller Höhe zu entrichten. Der Semesterbeitrag beinhaltet ein Semesterticket für den HVV-Gesamtbereich. Bezüglich der Zahlung des Semesterbeitrages werden Sie mit Zulassung zur Gaststudierendenschaft informiert.
Um am Auswahlverfahren für das jeweilige Semester teilnehmen zu können, reichen Sie bitte den Antrag genehmigt (unterschrieben von der Lehrperson, die Sie während Ihrer Gaststudierendenschaft an der Hochschule für bildende Künste betreut) bis spätestens 15. Oktober eines Jahres für das Wintersemester und bis 15. April eines Jahres für das Sommersemester im Büro für Studierendenangelegenheiten ein.
Abteilung für Studierenden- und Prüfungsangelegenheiten
- Raum:Wartenau 15, Raum 01 / 04a
- Telefon: +49 40 428 989-270 / -335 / -269
- Fax: +49 40 42 89 89-377
- Mail:hfbk-studverw@hfbk.hamburg.de
Öffnungszeiten:
Dienstag und Donnerstag 10-12 Uhr und 13-15 Uhr
und individuell nach Terminvereinbarung