Bewerbung Theorie & Geschichte
Weitere Fragen zum Bewerbungsprozess?
Die Antworten auf die häufigsten Fragen gibt es auf unserer FAQ-Seite.
Zulassungsvoraussetzung
Zum Studium des Master-Studiengangs »Bildende Künste« (Abschluss „Master of Fine Arts“) ist berechtigt, wer gemäß § 39 Absatz 3 Hamburgisches Hochschulgesetz eine eigenständige künstlerische Position in einer Aufnahmeprüfung nachweist sowie einen Hochschulabschluss (einschließlich Fachhochschulabschluss) von im Regelfall 240 ECTS-Punkten besitzt.
Die Entscheidung über das Vorliegen der eigenständigen künstlerischen Position trifft eine Aufnahmeprüfungskommission. Die Aufnahmeprüfungskommission entscheidet auf Grund der eingereichten Arbeiten, ob eine eigenständige künstlerische Position vorliegt.
Bewerber*innen, die zum Zeitpunkt des Bewerbungstermins noch keinen Hochschulabschluss besitzen, diesen aber in den auf den Bewerbungstermin folgenden sechs Monaten erlangen, können sich bewerben und müssen ihren Hochschulabschluss spätestens bis zum Antritt des Studiums nachweisen.
Bewerber*innen, deren Hochschulabschluss weniger als 240 ECTS-Punkte umfasst (z.B. 180 ECTS im Falle eines dreijährigen Bachelorstudiums) werden weiterhin ausdrücklich zur Bewerbung ermutigt und gebeten Nachweise einzureichen, die eine mindestens einjährige künstlerische Praxis, Tätigkeiten im Umfeld kultureller und künstlerischer Institutionen, Praktika oder Vorstudienleistungen belegen. Auch herausragende künstlerische Leistungen können durch die Aufnahmekommission im Umfang von 60 ECTS anerkannt werden.
Ein Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache ist nicht erforderlich. Jedoch empfehlen wir Ihnen ausdrücklich, um das Lehrangebot (Seminar, Vorlesungen, Gruppen- und Einzelbesprechungen, Werkstattangebote und mehr) umfassend wahrnehmen zu können, Kenntnisse der deutschen Sprache zu haben.
Das Lehrangebot des Studienschwerpunkts Theorie und Geschichte findet überwiegend in deutscher Sprache statt.
Bewerbungsprozess + Bewerbungsfrist
Bewerbungen sind ausschließlich zum Wintersemester möglich.
Im Bewerbungszeitraum ab 4. Februar bis 5. März 2026, 16 Uhr (Ausschlussfrist) sind folgende Bewerbungsschritte erforderlich:
Schritt 1: Online-Bewerbung
Bitte erstellen Sie sich einen Bewerberaccount in HISinOne. Sowie Sie anschließend eine Bewerbung starten, erhält diese eine Bewerbungsnummer, auf die Sie sich bei eventuellen Nachfragen bitte beziehen.
Schritt 2: Digitale Bewerbungsmappe
Für die Aufnahmeprüfung des Studienschwerpunktes Theorie und Geschichte ist eine digitale Dokumentation aus künstlerischen Arbeiten oder Vorhaben einzureichen. Laden Sie Ihre digitale künstlerische Bewerbungsmappe mit Arbeiten (u.a. PDF-Dateien, Videos, Filme, Dokumentationen von Performances) aus den letzten zwei Jahren nebst der unten aufgeführten Unterlagen, die möglichst in einem pdf-Dokument zusammengefasst sein sollen, hoch:
- Eine schriftliche Darlegung im Umfang von drei bis fünf DIN-A 4-Seiten soll die Formulierungs- und Ausdrucksfähigkeiten des Bewerbers / der Bewerberin erkennen lassen und muss Folgendes beinhalten: Gründe zur Wahl des Master-Studiengangs, ein Exposé des wissenschaftlichen Vorhabens, eigene Zielvorstellungen. Die Darlegung ist mit Namen und Adresse der Bewerberin bzw. des Bewerbers zu versehen.
- Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache
- Ein Nachweis des Hochschulabschlusses
(Zeugnis oder ggf. vorläufige Bescheinigung des jeweiligen Prüfungsamtes)
Studienbewerberinnen und -bewerber, deren Hochschulabschlusszeugnis(se) nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst wurden, fügen zusätzlich eine Kopie ihrer Originalzeugnisse mit Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache bei. Studienbewerber*innen aus China, Indien und Vietnam werden gebeten, die Übersetzung Ihrer Zeugnisse durch die Akademische Prüfstelle (APS) des Kulturreferats der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Ihrem Land bescheinigen zu lassen.
Bewerber*innen, deren Hochschulabschluss weniger als 240 ECTS-Punkte umfasst (z.B. 180 ECTS im Falle eines dreijährigen Bachelorstudiums) werden weiterhin ausdrücklich zur Bewerbung ermutigt und gebeten Nachweise einzureichen, die eine mindestens einjährige künstlerische Praxis, Tätigkeiten im Umfeld kultureller und künstlerischer Institutionen, Praktika oder Vorstudienleistungen belegen. Auch herausragende künstlerische Leistungen können durch die Aufnahmekommission im Umfang von 60 ECTS anerkannt werden.
Die Dateigröße ist begrenzt auf 8 GB. Das Einreichen einer physischen Bewerbungsmappe ist nicht möglich. Verspätete, unvollständige und/oder per E-Mail eingegangene Bewerbungen oder nachgereichte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Sie müssen keine zusätzlichen Kosten aufwenden, um Ihre Bewerbungsmappe professionell digitalisieren zu lassen. Nutzen Sie einfach Ihr Smartphone oder Ihre Fotokamera, um Ihre Arbeiten zu dokumentieren.
Für Ihre Bewerbung an der HFBK Hamburg werden alle mit der digitalen Bewerbungsmappe hochgeladenen Unterlagen/Arbeiten berücksichtigt. Links zu externen Plattformen werden nicht berücksichtigt.
Bitte beachten: Zum Bewerbungsschluss am 05.03.2026 müssen Ihre Fragen spätestens bis zum 03.03.2026 bei uns eingehen, damit sie noch vor Ablauf der Bewerbungsfrist beantwortet werden können.
Auswahlverfahren
Nach Ende der Bewerbungsfrist wird eine Aufnahmeprüfungskommission die Bewerbungsmappen begutachten. Die Kommission setzt sich zusammen aus drei Professor*innen, einem Mitglied des akademischen Mittelbaus mit Stimmrecht sowie zwei Studierenden ohne Stimmrecht.
Die Kommission bewertet die Bewerbungsmappen in den Kategorien A (Zulassung) und C (Ablehnung). Bewerber*innen, die mit A bewertet werden, können ihr Studium zum darauf folgenden Wintersemester aufnehmen.
Die Entscheidung über die Zulassung zum Studium fällt bis spätestens Mitte Juni des Bewerbungsjahres. Sollte die Aufnahmeprüfungskommission nicht bereits anhand des digitalen Portfolios eine eindeutige Entscheidung treffen können, werden Sie ggf. zu einem kurzen persönlichen Interview mit Ihrer physischen Bewerbungsmappe (Bewerbungsmappe mit den künstlerischen Arbeiten im Original) eingeladen.
Bitte sehen Sie bis dahin von Nachfragen ab!
Alle Informationen und Bescheide finden Sie in Ihrem Bewerberaccount in HISinOne.
Ihre Bewerberdaten werden maximal 12 Monate gespeichert.
Und weiter:
Die Zulassung zum Studium regelt die Immatrikulations-, Neben- und Gasthörer*innenordnung der Hochschule für bildende Künste Hamburg.
Nach bestandener Aufnahmeprüfung erhalten die Studienbewerber*innen die Zulassung der Hochschule für Bildende Künste Hamburg. Die Zulassung ist nur für das folgende Wintersemester gültig.
Sollte der Studienplatz nicht angetreten werden, verfällt die Zulassung und es ist eine fristgerechte und vollständige Bewerbung zum nächsten Bewerbungstermin erforderlich.
Bei nicht bestandener Aufnahmeprüfung ist eine fristgerechte und vollständige Bewerbung zum nächsten Bewerbungstermin möglich.
Annahme des Zulassungsangebots und Immatrikulation
Haben Sie eine Zulassung erhalten? Herzlichen Glückwunsch!
Um sich erfolgreich zu immatrikulieren, müssen Sie den Studienplatzplatz zunächst annehmen.
Die Frist für die Studienplatzannahme wird im Zulassungsbescheid mitgeteilt.
Dafür loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten in das Bewerbungsportal ein und gehen zu Ihrer Bewerbung. Dort finden Sie nun den Button „Platz annehmen“.
Sollten Sie Ihr Studium nicht aufnehmen können, besteht hier auch die Möglichkeit den Platz abzulehnen.
Nachdem Sie den Platz angenommen haben, können Sie sich mit Beginn des Immatrikulationszeitraums online einschreiben. Dabei werden weitere für die Immatrikulation relevante Angaben und Unterlagen abgefragt.
Kontakt
Für formale und inhaltliche Fragen, z.B. zu Dokumenten, zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens:
Abteilung für Studierenden- und Prüfungsangelegenheiten
- Telefon: +49 40 23 85 82 -363 / -269
- Mail:hfbk-studverw@hfbk.hamburg.de
Download
- Studienordnung für den Studiengang »Bildende Künste« (Abschluss: Master of Fine Arts)
- Prüfungsordnung für den Studiengang »Bildende Künste« (Abschluss: Master of Fine Arts) bis einschl. SoSe 2021
- Prüfungsordnung für den Studiengang »Bildende Künste« (Abschluss: Bachelor of Fine Arts) ab WiSe 21/22
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