2025/02/12: Projektstipendium KunstKommunikation
Leitideen des Kunsthauses - Hintergrund:
Im Rahmen der „Regionale 2004 links und rechts der Ems“ hat der Kreis Steinfurt das denkmalgeschützte Zisterzienserinnenkloster Gravenhorst (bei Hörstel im nördlichen Münsterland) mit Unterstützung des Landes NRW zum Kunsthaus umgebaut. Seit Mai 2004 ist das DA, Kunsthaus Kloster Gravenhorst in Trägerschaft des Kreises und mit finanzieller Unter- stützung der Stadt Hörstel im Betrieb.
Der Kreis Steinfurt ist mit rund 445.000 Einwohnerinnen und Einwohnern in 24 Städten und Gemeinden und einer Fläche von ca. 1.800 km² einer der größten Kreise im Land Nordrhein- Westfalen mit einem aktiven und vielfältigen Kulturleben, das von vielen haupt- und ehren- amtlichen Akteuren getragen wird.
Seit nunmehr fast 20 Jahren ist das DA (Denkmal-Atelier) eine Produktions- und Kommunikationsstätte für zeitgenössische Kunst, Kunstdiskurs und Kunstvermittlung. Mit offenen Kunstprojekten, Ausstellungen, Ideenwerkstätten, Workshops sowie Kultur und Bildungs- veranstaltungen soll das Kunsthaus nicht nur professionelle Künstlerinnen und Künstler, sondern auch ein breites Publikum ansprechen.
Um das Kunsthaus dauerhaft zu beleben, neue innovative Kunstprojekte und Künstlerinnen und Künstler zu fördern, wird seit 2005 das Projektstipendium „KunstKommunikation“ ausgeschrieben.
Wer kann sich bewerben? – Voraussetzungen:
Für das Projektstipendium „KunstKommunikation“ können sich Künstlerinnen und Künstler mit einer abgeschlossenen Akademie-/Hochschulausbildung oder vergleichbaren Qualifikationen bewerben. Es gibt keine Altersbegrenzung.
Denkbar sind auch Bewerbungen von Paaren oder Gruppen, die gemeinsame Projekte konzipieren und durchführen wollen.
Es besteht keine Residenzpflicht, sondern eine mit der Leitung abgestimmte projektbezogene Aufenthaltsdauer.
Was wird gefördert? – Beschreibung:
Gefördert werden Kunstprojekte mit kommunikativem, partizipatorischem und/oder ortsbe- zogenem Charakter, die in der gesamten Region – in und um das DA, Kunsthaus und/oder im Kreis Steinfurt (24 Städte und Gemeinden) – stattfinden sollten.
Gemeint sind
- ortsbezogene Kunstprojekte und Kunstinstallationen, die sich gezielt mit der Geschichte, der Architektur, der Topographie, der Ökologie und dem „Innen und Außen“ der jeweiligen Orte aber auch mit der zeitgenössischen Lebens- und Arbeits- welt der Region und den sozialen Zusammenhängen auseinandersetzen;
- gemeinschaftsorientierte öffentliche Kunstprojekte, die sich inhaltlich auf gesellschaftlich soziale, ggf. partizipatorische Aspekte konzentrieren;
- Kunstprojekte, die nicht vorrangig ergebnis- und werkorientiert, sondern prozess- und erfahrungsorientiert sind und die ggf. in oder mit regionalen Institutionen (Betrieben, Vereinen, Schulen) durchgeführt werden;
- Kunstwerke, deren Durchführung und Produktionsprozesse von der Partizipation künstlerischer Laien geprägt sind;
- und/oder Kunstwerke und -installationen, die das Publikum aktiv mit einbeziehen.
Was muss eingereicht werden? – Bedingungen:
Mit der Bewerbung, die bis zum Abgabetermin Mittwoch, den 12. Februar 2025 vorliegen muss (es gilt das Datum des Poststempels und der E-Mail-Eingang), sind folgende Unterlagen entsprechend der nachfolgenden Checkliste zwingend analog und digital einzureichen:
Digital sind folgende Dokumente zusammengefasst in einer PDF mit einer max. Dateigröße von 4 MB zu senden an: onno.bargfrede@kreis-steinfurt.de
1) Ausgefüllter Bewerbungsbogen inkl. einer Interessensbegründung für das Projektstipendium „KunstKommunikation“ (siehe Vorlage, Download unter da-kunst- haus.de)
2) Eine Projektskizze (max. 2 A4-Seiten). In dieser soll die Idee eines künstlerischen Projektes beschrieben werden, das die Künstler:in/Künstlergruppe im DA durchführen möchte. Mit der Projektidee müssen lediglich das Thema, die Medien und der ungefähre Ablauf des Projektes benannt werden.
3) Curriculum Vita (max. 1 Seite)
4) Nachweise der bisherigen künstlerischen Tätigkeit (Portfolio/Arbeitsproben; Auswahl bitte so vornehmen bzw. entsprechend komprimieren, dass die Dateigröße der Gesamt-PDF mit den Punkten 1-4 unter 4 MB bleibt)
Analog sind alle oben aufgeführten Dokumente (Punkte 1-3) als lose, einseitige A 4-Blattsammlung OHNE Mappen, Heftungen, spezielle Bindungen/Klebungen etc. einzureichen. Ihr Portfolio/Arbeitsproben (Punkt 4) können Sie mit einer einfachen Heftung/Bindung verse- hen. Zusätzlich können bei der Einreichung via Post Kataloge/Projektdokumentationen der Sendung beigelegt werden:
DA, Kunsthaus Kloster Gravenhorst
z.Hd. Onno Bargfrede
Klosterstr. 10 | 48477 Hörstel
Bitte keine Originale und Unikate einreichen. Das DA, Kunsthaus übernimmt keine Haftung für die eingereichten Unterlagen und es erfolgt definitiv keine Rückgabe, auch nicht mit frankiertem Rückumschlag!
Entwurfsausstellung
Um das aufwändige Auswahlverfahren öffentlichkeitswirksam zu präsentieren und transparent zu machen, wird aus allen eingereichten, ausgearbeiteten Entwürfen der Teilnehmenden der Ideenwerkstatt eine Entwurfsausstellung im DA, Kunst- haus Kloster Gravenhorst gezeigt.
In dieser werden die Projektideen der teil- nehmenden Künstler:innen präsentiert. Darüber hinaus stehen nach Absprache Stelen für Kataloge/Portfolios, Modelle u.a. zur Verfügung. Die Entwurfsausstellung wird nach der Endjurierung eröffnet und drei bis vier Monate gezeigt.
Was bekommt man dafür? – Leistungen:
- Jede der für die Ideenwerkstatt ausgewählten Projektideen wird, nachdem das ausgearbeitete Projektexposé eingereicht wurde, mit einer Aufwandsentschädigung für den Entwurf von 500,00 € dotiert (sollten Bewerber:innen mehrere Ideen einreichen, so wird dennoch die Aufwandsentschädigung nur einmalig vergeben). Das Urheberrecht der künstlerischen Projektidee und das Recht zur Projektdurchführung bleibt bei den Künstler:innen.
- Die Übernachtung während der Ideenwerkstatt im April 2025 erfolgt im DA, Kunsthaus in nach Geschlechtern getrennten Mehrbettzimmern. Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung vor Ort trägt das DA, Kunsthaus.
- Jedem der zur Realisierung ausgewählten Projekte wird ein Stipendiumsbetrag von bis zu 9.000 € gewährt. Darin enthalten ist die künstlerische Leistung (Honorar) sowie Material-, Organisations-, Fahrt- und Transportkosten (inkl. aller Steuern) in einem vorher abgesprochenen Rahmen.
- Die vor Ort entstandenen Dokumentationen, verwendeten Arbeitsmaterialien etc. des künstlerischen Projektes gehen in das Eigentum des DA, Kunsthauses über. Falls Kunstwerke/-installationen im Rahmen des Projektes entstehen, geht mindestens ein Werk in die Kunstsammlung des Projektstipendiums ein und bleibt Eigentum des DA, Kunsthauses. Damit wird das Projekt und die Arbeit der Künstler:innen dauerhaft im DA, Kunsthaus dokumentiert und präsentiert. Art und Umfang werden vertraglich festgelegt. Das Urheberrecht bleibt bei den Künstler:innen.
- Jedes Projekt wird auf der Website des DA, Kunsthauses (www.da-kunsthaus.de), der Facebook-Seite (www.facebook.com/kunsthausklostergravenhorst) und auf Instagram (https://www.instagram.com/dakunsthaus/) mit Bild- und Textdateien sowie ggf. Video- und Soundclips dokumentiert. Das DA, Kunsthaus erhält das Recht, das Projekt und die entstandenen Kunstwerke kostenlos in eigenen Medien (mit Namensnennung der Stipendiaten) zu veröffentlichen.
- Eine Anwesenheit während des gesamten Projektzeitraumes ist nicht zwingend. Es wird aber vorausgesetzt, dass die Stipendiat:innen in den konkreten Umsetzungsphasen vor Ort sind und, wenn möglich, an ausgewählten Veranstaltungen des Kunsthauses teilnehmen. Die Termine hierfür werden im Rahmen der Ideenwerkstatt angesprochen und bei den Vertragsgesprächen näher festgelegt. Für die Projektstipendiat:innen stehen in dieser Zeit ein Appartement mietfrei zur Verfügung. Des Weiteen erhält jedes ausgewählte Projekt einen festen Projektraum/Atelier (mietfrei). Dieser kann als Arbeits-, Begegnungs- und/oder Ausstellungsraum, je nach Ausrichtung und Fortschreiten des Projektes, genutzt werden. Es wird erwartet, dass der Projektraum, der auch vom Publikum einsehbar und/oder betretbar ist, regelmäßig von den Stipendiat:innen neu bespielt wird. Der detaillierte Zeit- und Nutzungsplan dafür wird vor Projektbeginn mit der Leitung des DA, Kunsthauses abgesprochen.
Wann und wie? Struktur- und Zeitplan:
- Bewerbungsschluss (Projektskizzen und erforderliche Unterlagen) 12. Februar 2025 (Datum des Poststempels)
- 1. Jurysitzung Mitte März 2025
Auswahl von bis zu 15 Projekten für die Ideenwerkstatt
- Ideenwerkstatt vom 10.04. – 12.04.2025; die Teilnahme ist verbindlich Recherche, Vorträge, Führung, Diskussionen
- Voraussichtlicher Ablauf:
- Do. 10.04.
- Voraussichtlicher Ablauf:
- Anreise, Kennenlernen, Begrüßung, Recherche- und Vorberei- tung
- Fr. 11.04.
- Interne Präsentation der Projektideen vor Kuratorium und Mitbewerbenden
- Sa. 12.04.
- Einzelkonsultationen bei den Juror:innen
- Einreichung der ausgearbeiteten Projektexposés in ausgedruckter Ausfertigung so- wie in digitaler Form bis zum 25.07.2025 (Datum des Poststempels)
- Endjurierung Ende August 2025
Auswahl der Projekte, die umgesetzt werden sollen
- Entwurfsausstellung – AUSBLICK! September 2025 bis Ende Februar 2026
- Projektumsetzung ab Februar 2026
Das DA, Kunsthaus Kloster Gravenhorst behält sich Terminänderungen vor.