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Erasmus+ trägt zur weiteren Internationalisierung der Hochschulen mit der Förderung von Kurzzeitdozenturen und Weiterbildungsaufenthalten für das Lehr- bzw. Verwaltungspersonal bei. Personalmobilität kann nur in einem Programmland stattfinden, welches nicht das Land der entsendenden Hochschule (also Deutschland) und nicht das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person ist.

Bei Interesse oder Fragen wenden Sie sich bitte an Mareike Stolley.

Mobilität von Lehrenden / Mobilität zu Unterrichtszwecken

Über das Erasmus+ Programm können Gastdozenturen an Partnerhochschulen der HFBK gefördert werden. Die Gastdozent*innen sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen jenen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren können oder wollen.

Erasmus+ Lehraufenthalte dauern mindestens zwei bzw. fünf Tage und maximal zwei Monate (jeweils ohne Reisezeiten). Sie umfassen mindestens acht Unterrichtsstunden je Aufenthalt bzw. je angefangene Woche.

Folgender Personenkreis kann gefördert werden:

  • Professor*innen und Dozent*innen, die in einem vertraglichen Verhältnis zur HFBK stehen

  • Wissenschaftlich-künstlerische Mitarbeiter*innen

  • Doktoranden, die in der Lehre tätig sind

Weitere Informationen beim DAAD unter www.eu.daad.de/sta

Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken

Über das Erasmus+ Programm können – zum Ausbau der Internationalisierung – Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal (Lehrende und administratives Personal) gefördert werden. Mögliche Formate sind Hospitationen bzw. Job Shadowing, Teilnahme an Workshops und Seminaren oder Sprachkurse.

Erasmus+ Aufenthalte zu Fort- und Weiterbildungszwecken dauern mindestens zwei bzw. fünf Tage und höchstens zwei Monate (jeweils ohne Reisezeiten).

Gefördert werden kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen, z.⁠ ⁠B.:

  • Verwaltung

  • Studienschwerpunkte

  • Bibliothek

  • International Office

Weitere Informationen beim DAAD unter www.eu.daad.de/stt

Finanzielle Förderung der Personalmobilität

Die finanzielle Förderung der Erasmus+ Personalmobilität orientiert sich an einem nach Zielländern gestaffelten EU-Höchstsatz für Aufenthalts- und Fahrtkosten, erfolgt aber auf Grundlage des Hamburgischen Reisekostengesetzes (HmbRKG):

  • 180 Euro/Tag ­– Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden

  • 160 Euro/Tag – Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

  • 140 Euro/Tag – Bulgarien, Republik Nordmazedonien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn

Finanziell gefördert können maximal bis zu zehn aktive Aufenthaltstage (Arbeitstage) im Ausland. Grundsätzlich können nur Aufenthaltstage gefördert werden, an denen eine Aktivität im Sinne des Programms stattgefunden hat.

Eine frühzeitige Abstimmung der Reisepläne mit Mareike Stolley wird empfohlen.