Urlaubsemester
Ist ein Studierender aus wichtigen Gründen verhindert, in einem Semester mindestens die Hälfte der Lehrveranstaltungen zu besuchen, so kann er auf Antrag beurlaubt werden.
Urlaubsanträge sind vor Überweisung des Semesterbeitrages (trotz Beurlaubung ist der Semesterbeitrag innerhalb der Rückmeldefrist fällig) im Büro für Studierendenangelegenheiten einzureichen. Gemäß der Immatrikulationsordnung können Beurlaubungen für maximal sechs Semester im Bachelor und maximal zwei Semester im Master beantragt werden.
Studierende, die einen Urlaubsantrag stellen und die bereits im vorhergehenden Semester beurlaubt waren, können innerhalb der Rückmeldefrist eine Rückerstattung des Verwaltungskostenbeitrages in Höhe von 50 Euro beantragen.
Der Urlaubsantrag ist im Studierenden-Portal digital zu stellen.