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Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist nach §⁠ ⁠11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtend, sobald mehr als 20 Beschäftigte vorhanden sind. Er trifft sich einmal im Quartal.

Mitglieder: Sandra Barth (Kanzlerin), Jens Klaus (Gebäudemanagement), Regina Schulz (Fachkraft für Arbeitssicherheit), Mitglied des Personalrats

Der ASA berät die Hochschulleitung zu allen Fragen des Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutzes, zum Beispiel:

  • bei der sicheren Gestaltung von Werkstätten und Atelierräumen

  • im Umgang mit Gefahrstoffen

  • bei der ergonomischen und sicheren Gestaltung von Büroarbeitsplätzen

  • bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und Schulungen, Evakuierungsübungen/Notfallplänen oder bei der Prüfungen technischer Einrichtungen (z.⁠ ⁠B. Abzüge, Druckbehälter, elektrische Anlagen)