Arbeitsschutzausschuss
Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist nach § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtend, sobald mehr als 20 Beschäftigte vorhanden sind. Er trifft sich einmal im Quartal.
Mitglieder: Sandra Barth (Kanzlerin), Jens Klaus (Gebäudemanagement), Regina Schulz (Fachkraft für Arbeitssicherheit), Mitglied des Personalrats
Der ASA berät die Hochschulleitung zu allen Fragen des Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutzes, zum Beispiel:
bei der sicheren Gestaltung von Werkstätten und Atelierräumen
im Umgang mit Gefahrstoffen
bei der ergonomischen und sicheren Gestaltung von Büroarbeitsplätzen
bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und Schulungen, Evakuierungsübungen/Notfallplänen oder bei der Prüfungen technischer Einrichtungen (z. B. Abzüge, Druckbehälter, elektrische Anlagen)