Krankenversicherung
Kurzüberblick
Allgemein
Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschulen sind grundsätzlich während des Studiums krankenversicherungspflichtig.
Für Studienanfänger*innen
Nach Erhalt des Zulassungsbescheids ist so schnell wie möglich Kontakt mit einer gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen und sich dort entweder studentisch versichern oder sich befreien zu lassen, damit Ihr Versicherungsstatus an die HFBK Hamburg gemeldet wird (für die Mitteilung des Versicherungsstatus an die HFBK Hamburg benötigen die Krankenkassen ggf. die Absendernummer der HFBK Hamburg: H0003259).
Erfolgt keine Meldung über den Versicherungsstatus an die HFBK Hamburg, können Sie nicht immatrikuliert werden und erhalten keine Semesterunterlagen.
Für Studierende
Bitte beachten Sie, dass die gesetzlichen Krankenkassen durch das elektronische Meldeverfahren die HFBK Hamburg darüber informiert, wenn Sie Ihren Verpflichtungen gegenüber der Krankenkasse nicht nachgekommen sind (z. B. ausstehende Beitragszahlungen) und damit keinen gültigen Krankenversicherungsschutz haben. Wenn Sie sich nicht umgehend um die Angelegenheit kümmern, kann ein nicht vorhandener Krankenversicherungsschutz zur Exmatrikulation führen.