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Studierende können sich über das Erasmus+ Programm Praktika im europäischen Ausland fördern lassen. Förderfähig sind z.⁠ ⁠B. Vollzeitpraktika in Museen, Ateliers oder Galerien.

Das Programm bietet Studierenden folgende Leistungen:

  • Mobilitätszuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten

  • Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner an der Heimathochschule und im Unternehmen

  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes (kulturell, sprachlich, organisatorisch)

  • Sonderförderung für Studierende mit geringeren Chancen (siehe unten)

Bewerbung

Im Rahmen der Erasmus-Praktikumsförderung gibt es keine festen Bewerbungsfristen. Wichtig ist jedoch, dass das Erasmus-Programm lediglich eine finanzielle Förderung vorsieht. Einen Praktikumsplatz müssen sich Studierende also selbst organisieren.

Sobald Studierende über die Zusage für einen Praktikumsplatz verfügen, können Sie sich mit folgenden Unterlagen im International Office für eine Aufnahme ins Erasmus-Praktikumsprogramm bewerben:

Aufgrund der zu erstellenden Unterlagen sollte eine Bewerbung nach Möglichkeit ca. zwei Monate vor Praktikumsbeginn erfolgen.

Förderbedingungen

  • Bachelor-Studierende müssen das erste Studienjahr abgeschlossen haben. Sollte das Praktikum innerhalb der Vorlesungszeiten liegen, muss auch das zweite Studienjahr bereits absolviert worden sein.

  • Nicht förderbar sind Praktika in EU-Institutionen und anderen EU-Einrichtungen einschließlich spezialisierter Agenturen (vollständige Liste) und Einrichtungen, die EU-Programme verwalten.

  • Studierende müssen während des gesamten Praktikums an der HFBK Hamburg immatrikuliert sein (fristgerechte Rückmeldung beachten!).

  • Alle Studierenden, die am Erasmus-Programm teilnehmen, sind verpflichtet, bestimmte Unterlagen (wie z.⁠ ⁠B. das sog. Training Agreement) zu erstellen und einzureichen. Details dazu erfahren die Teilnehmenden nach erfolgreicher Bewerbung im International Office.

  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

  • Mobilitätszuschuss und Reisekostenpauschale nach Entfernung zum Zielort. Bei einer Entfernung bis zu 500 km wird die Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln erwartet („Green Travel“).

Graduiertenpraktika

Im Rahmen des Erasmus-Programms können auch Praktika von Absolvent*innen bis maximal ein Jahr nach Abschluss gefördert werden. Voraussetzung ist die Bewerbung noch während des Studiums, also vor Exmatrikulation. Interessierte Studierende wenden sich am besten frühzeitig mit ihren Plänen an das International Office.

Auslandsmobilität mit besonderen Bedürfnissen

Chancengerechtigkeit ist ein zentrales Anliegen im Erasmus+ Programm. Mit einem Top-up von 250 Euro sollen all diejenigen angesprochen und mobilisiert werden, die auf Grund unterschiedlicher Hürden bisher nur selten oder gar nicht am Programm teilnehmen konnten. Diese Zielgruppen wurden zentral für Deutschland festgelegt und umfassen folgende Teilnehmende:

  • Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus

  • Erwerbstätige Studierende

  • Studierende mit Kind(ern)

  • Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Weiterführende Informationen zu dieser Sonderförderung finden sich hier.