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Im Folgenden finden Sie alle wichtigen Informationen zum Bewerbungsverfahren für den Master-Studiengang „Bildende Künste“: Zulassungsvoraussetzungen, digitale Einreichung der Bewerbungsmappe, Auswahlverfahren und Annahme des Studienplatzes sowie Immatrikulation. Bitte lesen Sie alle Hinweise sorgfältig durch, um sicherzustellen, dass Ihre Bewerbung vollständig und fristgerecht eingereicht wird.

Das Master-Studium können Sie in allen Studienschwerpunkten absolvieren: Bühnenraum, Bildhauerei, Design, Film, Grafik/Fotografie, Zeitbezogene Medien, Malerei/Zeichnen und Theorie & Geschichte.

Bewerbungszeitraum +

4. Februar bis 5.⁠ ⁠März 2026, 16 Uhr (Ausschlussfrist)

Bewerbungen sind ausschließlich zum Wintersemester möglich.

Zulassungsvoraussetzung +

Zum Master-Studiengangs »Bildende Künste« (M.F.A.) ist berechtigt, wer gemäß §⁠ ⁠39 Absatz 3 Hamburgisches Hochschulgesetz eine eigenständige künstlerische Position in einer Aufnahmeprüfung nachweist sowie einen Hochschulabschluss (einschließlich Fachhochschulabschluss) von im Regelfall 240 ECTS-Punkten besitzt.

Die Entscheidung über das Vorliegen der eigenständigen künstlerischen Position trifft eine Aufnahmeprüfungskommission auf Grundlage der eingereichten Arbeiten.

Bewerber*innen, die zum Zeitpunkt des Bewerbungstermins noch keinen Hochschulabschluss besitzen, diesen aber in den auf den Bewerbungstermin folgenden sechs Monaten erlangen, können sich bewerben und müssen ihren Hochschulabschluss spätestens bis zum Antritt des Studiums nachweisen.

Bewerber*innen, deren Hochschulabschluss weniger als 240 ECTS-Punkte umfasst (z.⁠ ⁠B. 180 ECTS im Falle eines dreijährigen Bachelorstudiums) werden weiterhin ausdrücklich zur Bewerbung ermutigt und gebeten, Nachweise einzureichen, die eine mindestens einjährige künstlerische Praxis, Tätigkeiten im Umfeld kultureller und künstlerischer Institutionen, Praktika oder Vorstudienleistungen belegen. Auch herausragende künstlerische Leistungen können durch die Aufnahmeprüfungskommission im Umfang von 60 ECTS anerkannt werden.

Ein Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache ist nicht erforderlich. Jedoch empfehlen wir Ihnen ausdrücklich, um das Lehrangebot (Seminar, Vorlesungen, Gruppen- und Einzelbesprechungen, Werkstattangebote u.⁠ ⁠a.) umfassend wahrnehmen zu können, Kenntnisse der deutschen Sprache zu haben

Digitale Bewerbungsmappe online einreichen +

Bitte erstellen Sie sich einen Bewerberaccount in HISinOne. Sowie Sie anschließend eine Bewerbung starten, erhält diese eine Bewerbungsnummer, auf die Sie sich bei eventuellen Nachfragen bitte beziehen.

Sobald Sie Ihre Bewerbung in HISinOne erfasst und abgeschickt haben, steht im Posteingang Ihres Bewerberaccounts ein Uploadlink zur Verfügung.

Laden Sie Ihre digitale künstlerische Bewerbungsmappe* mit Arbeiten aus den letzten zwei Jahren sowie der hier aufgeführten Unterlagen hoch, möglichst in einem PDF-Dokument:

  • Für Bewerbung in den Studienschwerpunkten Malerei/Zeichnen, Bühnenraum, Zeitbezogene Medien, Bildhauerei, Design, Film oder Grafik/Fotografie: Entwurf für ein künstlerisches Vorhaben im Umfang von drei bis fünf DIN-A4-Seiten, das als Schwerpunkt im Studium verfolgt werden soll

  • Für die Bewerbung im Studienschwerpunkt Design zusätzlich: ein frei formuliertes Motivationsschreiben

  • Für die Bewerbung im Studienschwerpunkt Theorie & Geschichte: Eine schriftliche Darlegung im Umfang von drei bis fünf DIN-A4-Seiten soll die Formulierungs- und Ausdrucksfähigkeiten der Bewerber*innen erkennen lassen und muss Folgendes beinhalten: Gründe zur Wahl des Master-Studiengangs, ein Exposé des wissenschaftlichen Vorhabens, eigene Zielvorstellungen. Die Darlegung ist mit Namen und Adresse der Bewerberin bzw. des Bewerbers zu versehen.

  • Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache

  • Ein Nachweis des Hochschulabschlusses** (Zeugnis oder ggf. vorläufige Bescheinigung des jeweiligen Prüfungsamtes)

    Die Dateigröße ist begrenzt auf 8 GB. Das Einreichen einer physischen Bewerbungsmappe ist nicht möglich. Verspätete, unvollständige und/oder per E-Mail eingegangene Bewerbungen oder nachgereichte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.

    Bei der Bewerbung an der HFBK Hamburg werden nur die Arbeiten und Unterlagen berücksichtigt, die in der digitalen Bewerbungsmappe hochgeladen werden. Verlinkungen zu externen Plattformen können nicht einbezogen werden

*Das können digitalisierte Zeichnungen, Malereien, Fotos, pdf-Dateien, Videos, Filme, Dokumentationen von Performances u.⁠ ⁠a. sein. Sie müssen keine zusätzlichen Kosten aufwenden, um Ihre Bewerbungsmappe professionell digitalisieren zu lassen. Nutzen Sie einfach Ihr Smartphone oder Ihre Fotokamera, um Ihre Arbeiten zu dokumentieren.

**Studienbewerber*innen, deren Hochschulabschlusszeugnis(se) nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst wurden, fügen zusätzlich eine Kopie ihrer Originalzeugnisse mit einer beglaubigten Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache bei. Studienbewerber*innen aus China, Indien und Vietnam werden gebeten, die Übersetzung Ihrer Zeugnisse durch die Akademische Prüfstelle (APS) des Kulturreferats der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Ihrem Land bescheinigen zu lassen.
Bewerber*innen, deren Hochschulabschluss weniger als 240 ECTS-Punkte umfasst (z.⁠ ⁠B. 180 ECTS im Falle eines dreijährigen Bachelorstudiums) werden weiterhin ausdrücklich zur Bewerbung ermutigt und gebeten Nachweise einzureichen, die eine mindestens einjährige künstlerische Praxis, Tätigkeiten im Umfeld kultureller und künstlerischer Institutionen, Praktika oder Vorstudienleistungen belegen. Auch herausragende künstlerische Leistungen können durch die Aufnahmekommission im Umfang von 60 ECTS anerkannt werden.

Auswahlverfahren +

Nach Ende der Bewerbungsfrist wird eine Aufnahmeprüfungskommission die digitalen Bewerbungsmappen begutachten. Die Kommission setzt sich zusammen aus drei Professor*innen, einem Mitglied des akademischen Mittelbaus mit Stimmrecht sowie zwei Studierenden ohne Stimmrecht.

Sollte die Aufnahmeprüfungskommission nicht bereits anhand des digitalen Portfolios eine eindeutige Entscheidung treffen können, werden Sie ggf. zu einem kurzen persönlichen Interview mit Ihrer physischen Bewerbungsmappe (Bewerbungsmappe mit den künstlerischen Arbeiten im Original) eingeladen. Die Gespräche finden in der Regel von Mitte bis Ende Mai statt.

Die Kommission bewertet die digitalen Bewerbungsmappen und entscheidet über die Aufnahme.

Die Entscheidung über die Zulassung zum Studium fällt bis spätestens Ende Juni des Bewerbungsjahres.
Bitte sehen Sie bis dahin von Nachfragen ab!
Alle Informationen und Bescheide finden Sie in Ihrem Bewerberaccount in HISinOne.
Ihre Bewerberdaten werden maximal 12 Monate gespeichert.

Annahme des Zulassungsangebots und Immatrikulation +

Nach bestandener Aufnahmeprüfung erhalten die Studienbewerber*innen eine Zulassung der HFBK Hamburg. Diese Zulassung gilt ausschließlich für das unmittelbar folgende Wintersemester.

Die Immatrikulation erfolgt gemäß der Immatrikulations-, Neben- und Gasthörer*innenordnung der Hochschule für bildende Künste Hamburg.

Um den Studienplatz verbindlich anzunehmen, müssen Sie diesen zunächst im Bewerbungsportal bestätigen. Die Frist zur Annahme des Studienplatzes wird im Zulassungsbescheid bekannt gegeben. Melden Sie sich dazu mit Ihren Zugangsdaten im Bewerbungsportal HISinOne an und öffnen Sie Ihre Bewerbung. Dort finden Sie den Button „Platz annehmen“. Sollten Sie Ihr Studium nicht aufnehmen können, haben Sie an dieser Stelle auch die Möglichkeit, den Platz abzulehnen.

Nach der Annahme des Studienplatzes können Sie sich mit Beginn des Immatrikulationszeitraums online einschreiben. Während der Online-Immatrikulation werden weitere angabepflichtige Daten und erforderliche Unterlagen abgefragt.

Sollte der Studienplatz nicht angetreten werden, verfällt die Zulassung und es ist eine fristgerechte und vollständige Bewerbung zum nächsten Bewerbungstermin erforderlich.

Bei nicht bestandener Aufnahmeprüfung ist eine fristgerechte und vollständige Bewerbung zum nächsten Bewerbungstermin möglich.

Hochschulwechsel/Anerkennung von Studienleistungen +

Wenn Sie von einer anderen Hochschule wechseln möchten, bewerben Sie sich wie Studienanfänger*innen über den oben beschriebenen Bewerbungsprozess. Eine Zulassung ist nur zum 1.⁠ ⁠Fachsemester möglich.

Bereits erbrachte Studien- oder Prüfungsleistungen aus dem In- oder Ausland können nach der Zulassung bis zum 15.⁠ ⁠Juni mit dem entsprechenden Formularzur Anerkennung eingereicht werden. Eine Anrechnung ist nur auf Ihren Antrag hin möglich und kann nur einmal für das gesamte Studium beantragt werden – und zwar zu Beginn Ihres 1.⁠ ⁠Semesters.