Erasmus+ Studium für HFBK Studierende
Studierende der HFBK erhalten mit Erasmus+ die Möglichkeit, in einem anderen europäischen Land zu studieren und ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern. Dabei lernen sie das akademische System einer ausländischen Hochschule kennen und profitieren von deren Lehr- und Lernmethoden. Nach Abschluss des zweiten Bachelor-Studienjahres (im Master ab dem ersten Semester) können Studierende in jeder Studienphase (Bachelor, Master, Promotion) für einen Studienaufenthalt zwischen zwei und zwölf Monaten an einer ausländischen Gasthochschule gefördert werden.
Im Rahmen des Erasmus+ Programms hat die HFBK Hamburg Partnerschaften mit vielen anderen europäischen Hochschulen geschlossen. Auf Wunsch ist es möglich, Einsicht in ausgewählte Erfahrungsberichte ehemaliger Geförderter zu nehmen.
Das Programm bietet Studierenden folgende Leistungen:
Mobilitätszuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten
Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
Sonderförderung für Studierende mit geringeren Chancen (siehe unten)
Wir streben an, allen Studierenden der HFBK Hamburg einen Erasmus-Auslandsaufenthalt zu ermöglichen. Für organisatorische Fragen steht Ihnen das International Office gern zur Verfügung.
Erasmus-Bewerbung
Die nächste Bewerbungsphase für ein Erasmus-Studium im Wintersemester 2026/27 und Sommersemester 2027 startet Ende 2025. Die Bewerbungsfrist ist der 20.01.2026.
Für eine Bewerbung füllen interessierte Studierende das Online-Bewerbungsformular aus und reichen zusätzlich ein Motivationsschreiben sowie ein professorales Empfehlungsschreiben fristgerecht im International Office ein. Hilfreiche Informationen finden sich in unserer Erasmus+ Präsentation.
Förderbedingungen
Studierende müssen während des gesamten Auslandsaufenthaltes an der HFBK Hamburg immatrikuliert sein (fristgerechte Rückmeldung beachten!).
Alle Studierenden, die am Erasmus-Programm teilnehmen, sind verpflichtet, bestimmte Unterlagen (wie z. B. das sog. Learning Agreement) zu erstellen und einzureichen. Details dazu erfahren die Teilnehmenden nach erfolgreicher Bewerbung im International Office.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
Mobilitätszuschuss und Reisekostenpauschale nach Entfernung zum Zielort. Bei einer Entfernung bis zu 500 km wird die Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln erwartet („Green Travel“).
Auslandsmobilität mit besonderen Bedürfnissen
Chancengerechtigkeit ist ein zentrales Anliegen im Erasmus+ Programm. Mit einem Top-up von 250 Euro sollen all diejenigen angesprochen und mobilisiert werden, die auf Grund unterschiedlicher Hürden bisher nur selten oder gar nicht am Programm teilnehmen konnten. Diese Zielgruppen wurden zentral für Deutschland festgelegt und umfassen folgende Teilnehmende:
Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus
Erwerbstätige Studierende
Studierende mit Kind(ern)
Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Weiterführende Informationen zu dieser Sonderförderung finden sich hier.