Mitglieder des Hochschulrats

Konstantin Kleffel vom Hamburger Architekturbüro Kleffel Papay Warncke ist seit 1998 Präsident der Architektenkammer Hamburg. Konstantin Kleffel ist seit dem Wintersemester 2011/12 Vorsitzender des Hochschulrats der HFBK Hamburg.

Dr. Hans Jochen Waitz, Kunstmäzen und Sammler, ist stellvertretender Vositzender des Hochschulrats der HFBK Hamburg. Zudem ist er Mitglied des HFBK-Freundeskreises sowie im Vorstand des Kunstvereins Hamburg und in zahlreichen Stiftungen zur Förderung junger Kunst. Als Jurist setzte er sich in den 80er-Jahren gemeinsam mit dem Architekten Jan Störmer für den Erhalt der historischen Gebäude auf der Fleetinsel entlang der Admiralitätsstraße und dem Alsterfleet ein und legte damit den Grundstein für die Ansiedlung zahlreicher Galerien und Ateliers.

Prof. Dr. Kornelia von Berswordt-Wallrabe ist Direktorin des Staatlichen Museums, der Kunstsammlungen, Schlösser und Gärten Schwerin. Darüber hinaus ist sie u. a. Mitglied der Auswahlkommission der Deutschen Akademie Rom, Villa Massimo, und Professorin für Kunstgeschichte an der Kunsthochschule Berlin-Weißensee.

Nikolaus W. Schües ist Reeder und geschäftsführender Gesellschafter der Reederei F. Laeisz. Er ist Mitglied der Freien Akademie der Künste und im Kuratorium der Stiftung zur Förderung der hamburgischen Kunstsammlungen sowie im Kuratorium der Hamburgischen Kulturstiftung. Außerdem war er als Vizepräses und Präses der Handelskammer Hamburg sowie als Vorsitzender des Verbandes Deutscher Reeder ehrenamtlich tätig.

- Heike Catherina Mertens
Heike Catherina Mertens ist Sprecherin des Vorstandes Kultur der Schering Stiftung. Neben ihrer Stiftungstätigkeit ist sie beratend für öffentliche Kunst-am-Bau-Projekte tätig und Mitglied im Kuratorium zur Vergabe des KAIROS-Preises der Alfred Toepfer Stiftung F.V.S. sowie stellvertretende Kuratoriumsvorsitzende der SYN Stiftung Kunst Design Wissenschaft. Seit Mai 2011 ist sie Beiratsmitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen.
Der Hochschulrat hat folgende Kompetenzen:
- Beschlussfassung über den Struktur- und Entwicklungsplan
- Beschlussfassung über die Grundsätze für die Ausstattung und die Mittelverteilung
- Genehmigung der Grundordnung und der Satzung über die Qualitätsbewertungsverfahren
- Genehmigung der Wirtschaftspläne und von Gebührensatzungen
- Wahl und Abwahl der Präsidentin oder des Präsidenten
- Wahl und Abwahl der Kanzlerin oder des Kanzlers
- Empfehlungen zur Profilbildung der Hochschule
- Empfehlungen zur Schwerpunktsetzung in Forschung und Lehre
- Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Studienangebots
Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft und Politik, die mit dem Hochschulwesen vertraut sind, können zu Mitgliedern des Hochschulrats ernannt werden. Sie arbeiten ehrenamtlich, ihre Amtszeit beträgt vier Jahre.
