HFBK Hochschule für bildende Künste Hamburg
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Mitglieder des Hochschulrats

Marianne Tidick war ab 1988 Ministerin für Bundesangelegenheiten, von 1990 bis 1993 Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur und anschließend bis 1996 Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur in Schleswig-Holstein. Sie lebt als freie Publizistin in Hamburg. Marianne Tidick ist Vorsitzende des Hochschulrats der HFBK.

 

Prof. Dr. Kornelia von Berswordt-Wallrabe ist Direktorin des Staatlichen Museums, der Kunstsammlungen, Schlösser und Gärten Schwerin. Darüber hinaus ist sie u. a. Mitglied der Auswahlkommission der Deutschen Akademie Rom, Villa Massimo, und Professorin für Kunstgeschichte an der Kunsthochschule Berlin-Weißensee.

Konstantin Kleffel vom Hamburger Architekturbüro Kleffel Papay Warncke ist seit 1998 Präsident der Architektenkammer Hamburg. Konstantin Kleffel ist stellvertretender Vorsitzender des Hochschulrats der HFBK.

Dr. Hans Jochen Waitz, Kunstmäzen und Sammler, ist Mitglied des Freundeskreises der Hochschule sowie im Vorstand des Kunstvereins Hamburg und in zahlreichen Stiftungen zur Förderung junger Kunst. Als Jurist setzte er sich in den 80er-Jahren gemeinsam mit dem Architekten Jan Störmer für den Erhalt der historischen Gebäude auf der Fleetinsel entlang der Admiralitätsstraße und dem Alsterfleet ein und legte damit den Grundstein für die Ansiedlung zahlreicher Galerien und Ateliers.

Nikolaus W. Schües ist Reeder und geschäftsführender Gesellschafter der Reederei F. Laeisz. Er ist Mitglied der Freien Akademie der Künste und im Kuratorium der Stiftung zur Förderung der hamburgischen Kunstsammlungen sowie im Kuratorium der Hamburgischen Kulturstiftung. Außerdem war er als Vizepräses und Präses der Handelskammer Hamburg sowie als Vorsitzender des Verbandes Deutscher Reeder ehrenamtlich tätig.

Der Hochschulrat hat folgende Kompetenzen:

  • Beschlussfassung über den Struktur- und Entwicklungsplan
  • Beschlussfassung über die Grundsätze für die Ausstattung und die Mittelverteilung
  • Genehmigung der Grundordnung und der Satzung über die Qualitätsbewertungsverfahren
  • Genehmigung der Wirtschaftspläne und von Gebührensatzungen
  • Wahl und Abwahl der Präsidentin oder des Präsidenten
  • Wahl und Abwahl der Kanzlerin oder des Kanzlers
  • Empfehlungen zur Profilbildung der Hochschule
  • Empfehlungen zur Schwerpunktsetzung in Forschung und Lehre
  • Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Studienangebots

 
Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft und Politik, die mit dem Hochschulwesen vertraut sind, können zu Mitgliedern des Hochschulrats ernannt werden. Sie arbeiten ehrenamtlich, ihre Amtszeit beträgt vier Jahre.