Bewerbung Bachelor »Bildende Künste«
Weitere Fragen zum Bewerbungsprozess?
Die Antworten auf die häufigsten Fragen gibt es auf unserer FAQ-Seite.
Zulassungsvoraussetzungen
Zum Studium des Bachelor-Studiengangs »Bildende Künste« (Abschluss „Bachelor of Fine Arts“) ist berechtigt, wer eine besondere künstlerische Befähigung in einer Aufnahmeprüfung gemäß § 37 Abs. 3 Hamburgisches Hochschulgesetz nachweist.
Die Entscheidung über das Vorliegen der besonderen künstlerischen Befähigung trifft eine Aufnahmeprüfungskommission anhand der Konzeption sowie der Gestaltungs- und Realisierungsfähigkeit in den gewählten künstlerischen Medien. Die Aufnahmeprüfungskommission entscheidet auf Grund der eingereichten Arbeitsproben, ob die besondere künstlerische Befähigung vorliegt.
Neben der besonderen künstlerischen Befähigung sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen (siehe Schritt 2: Digitale Bewerbungsmappe).
Zum Bewerbungsprozess Bachelor »Fine Arts« für die Studienschwerpunkte Bühnenraum, Bildhauerei, Zeitbezogene Medien, Malerei/Zeichnen, Film, Grafik/Typografie/Fotografie, Design
Bewerbungsprozess + Bewerbungsfrist
Bewerbungen sind ausschließlich zum Wintersemester möglich.
Im Bewerbungszeitraum ab 4. Februar bis 5. März 2026, 16 Uhr (Ausschlussfrist). sind folgende Bewerbungsschritte erforderlich:
Schritt 1: Online-Bewerbung
Bitte erstellen Sie sich einen Bewerberaccount in HISinOne. Sowie Sie anschließend eine Bewerbung starten, erhält diese eine Bewerbungsnummer, auf die Sie sich bei eventuellen Nachfragen bitte beziehen.
Schritt 2: Digitale Bewerbungsmappe
Sofern Sie Ihre Online-Bewerbung abgeschickt haben, steht in Ihrem Bewerberaccount ein Uploadlink zur Verfügung.
Laden Sie Ihre digitale künstlerische Bewerbungsmappe mit Arbeiten (u.a. PDF-Dateien, Videos, Filme, Dokumentationen von Performances, für den Studienschwerpunkt »Film« sollten filmische Arbeiten aller Art eingereicht werden, idealerweise in voller Laufzeit, nicht in Form von Trailern. Weiterhin erwünscht sind Drehbuchentwürfe, Storyboards, Fotografien, Zeichnungen, Collagen, Skizzenbücher oder ähnliche Beispiele) aus den letzten zwei Jahren nebst der unten aufgeführten Unterlagen, die möglichst in einem PDF-Dokument zusammengefasst sein sollen, hoch:
- Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache
- Den Nachweis über eine Schul- und ggf. Hochschulausbildung; ausländische Studienbewerber*innen haben eine Kopie eines Abschlusszeugnisses der Schul- oder Hochschulausbildung mit Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache, sofern das Zeugnis nicht im Original deutsch oder englisch ausgestellt wurde, vorzulegen. Wenn Sie Ihr Zeugnis erst nach dem Bewerbungszeitraum erhalten, legen Sie bitte eine Kopie Ihres Halbjahreszeugnisses vor. Chinesische BewerberInnen werden gebeten, die Übersetzung Ihrer Zeugnisse durch die Akademische Prüfstelle (APS) des Kulturreferats der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Peking bescheinigen zu lassen.
- Einen Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.
(Der Nachweis wird durch Vorlage des Abschlusszeugnisses über eine Schul- oder Hochschulausbildung an einer deutschsprachigen Einrichtung oder durch Vorlage des Zeugnisses einer der von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder (Kultusministerkonferenz) anerkannten Sprachprüfungen für den Hochschulbesuch erbracht. Als ausreichender Nachweis werden weiterhin Teilnahmebescheinigungen über Deutschkurse gemäß "Europäischen Referenzrahmen" bis einschl. Stufe A2 (ca. 360 Unterrichtsstunden) am Goethe-Institut oder einer anderen Sprachschule anerkannt. In diesem Fall müssen in den ersten beiden Semestern diese Sprachkenntnisse im Rahmen eines Intensiv-Sprachkurses intensiviert werden. Sofern Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch einen Sprachkurs absolvieren und diesen erst nach der Bewerbungsfrist abschließen, weisen Sie bitte in Ihrer Bewerbungsmappe darauf hin.)
Die Dateigröße ist begrenzt auf 8 GB. Das Einreichen einer physischen Bewerbungsmappe ist nicht möglich. Verspätete, unvollständige und/oder per E-Mail eingegangene Bewerbungen oder nachgereichte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Sie müssen keine zusätzlichen Kosten aufwenden, um Ihre Bewerbungsmappe professionell digitalisieren zu lassen. Nutzen Sie einfach Ihr Smartphone oder Ihre Fotokamera, um Ihre Arbeiten zu dokumentieren.
Für Ihre Bewerbung an der HFBK Hamburg werden alle mit der digitalen Bewerbungsmappe hochgeladenen Unterlagen/Arbeiten berücksichtigt. Links zu externen Plattformen werden nicht berücksichtigt.
Auswahlverfahren
Nach Ende der Bewerbungsfrist wird eine Aufnahmeprüfungskommission die Bewerbungsmappen begutachten. Die Kommission setzt sich zusammen aus drei Professor*innen, einem Mitglied des akademischen Mittelbaus mit Stimmrecht sowie zwei Studierenden ohne Stimmrecht.
Die Kommission bewertet die Bewerbungsmappen in Kategorien A (Zulassung) und C (Ablehnung). Bewerber*innen, die mit A bewertet werden, können ihr Studium zum darauf folgenden Wintersemester aufnehmen.
Die Entscheidung über die Zulassung zum Studium fällt bis spätestens Ende April des Bewerbungsjahres. Sollte die Aufnahmeprüfungskommission nicht bereits anhand des digitalen Portfolios eine eindeutige Entscheidung treffen können, werden Sie ggf. zu einem kurzen persönlichen Interview mit Ihrer physischen Bewerbungsmappe (Bewerbungsmappe mit den künstlerischen Arbeiten im Original) eingeladen. Die Gespräche finden in der Regel von Mitte bis Ende April statt.
Bitte sehen Sie bis dahin von Nachfragen ab!
Alle Informationen und Bescheide finden Sie in Ihrem Bewerberaccount in HISinOne.
Ihre Bewerberdaten werden maximal 12 Monate gespeichert.
Und weiter:
Die Zulassung zum Studium regelt die Immatrikulations-, Neben- und Gasthörer*innenordnung der Hochschule für bildende Künste Hamburg.
Nach bestandener Aufnahmeprüfung erhalten die Studienbewerber*innen die Zulassung der Hochschule für Bildende Künste Hamburg. Die Zulassung ist nur für das folgende Wintersemester gültig.
Sollte der Studienplatz nicht angetreten werden, verfällt die Zulassung und es ist eine fristgerechte und vollständige Bewerbung zum nächsten Bewerbungstermin erforderlich.
Bei nicht bestandener Aufnahmeprüfung ist eine fristgerechte und vollständige Bewerbung zum nächsten Bewerbungstermin möglich.
Annahme des Zulassungsangebots und Immatrikulation
Haben Sie eine Zulassung erhalten? Herzlichen Glückwunsch!
Um sich erfolgreich zu immatrikulieren, müssen Sie den Studienplatzplatz zunächst annehmen.
Die Frist für die Studienplatzannahme wird im Zulassungsbescheid mitgeteilt.
Dafür loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten in das Bewerbungsportal ein und gehen zu Ihrer Bewerbung. Dort finden Sie nun den Button „Platz annehmen“.
Sollten Sie Ihr Studium nicht aufnehmen können, besteht hier auch die Möglichkeit den Platz abzulehnen.
Nachdem Sie den Platz angenommen haben, können Sie sich mit Beginn des Immatrikulationszeitraums online einschreiben. Dabei werden weitere für die Immatrikulation relevante Angaben und Unterlagen abgefragt.
Kontakt
Für Fragen zum Bewerbungsverfahren:
Abteilung für Studierenden- und Prüfungsangelegenheiten
- Telefon: +49 40 23 85 82 -363 / -269
- Mail:hfbk-studverw@hfbk.hamburg.de
Download
- Studienordnung für den Studiengang »Bildende Künste« (Abschluss: Bachelor of Fine Arts) bis einschl. SoSe 2021
- Prüfungsordnung für den Studiengang »Bildende Künste« (Abschluss: Bachelor of Fine Arts) bis einschl. SoSe 2021
- Prüfungsordnung für den Studiengang »Bildende Künste« (Abschluss: Bachelor of Fine Arts) ab WiSe 21/22
Studienberatung für Bewerber*innen
Programm zum Jahresbeginn
In Zukunft schreiben
Neues Semester, neue Gesichter: Willkommen an der HFBK Hamburg
Bald geht's los – Semesterstart 2025/26
Promovieren an der HFBK Hamburg
Being(s)
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Kunst im öffentlichen Raum
How to apply: Studium an der HFBK Hamburg
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Die Neue Frau
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