Studierende, denen die für ihren Lebensunterhalt und die Ausbildung erforderlichen Mittel fehlen, haben einen Rechtsanspruch auf individuelle Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Der Antrag wird beim BAföG-Amt gestellt.
Die §-9-Bescheinigung, die Sie zum Nachweis Ihrer Einschreibung oder Rückmeldung beim BAföG-Amt vorlegen müssen, erhalten Sie zusammen mit Ihren Rückmeldeunterlagen, die wir Ihnen nach Überweisung des Semesterbeitrages zusenden.
Kontakt
BAföG-Amt
Grindelallee 9
20146 Hamburg
Tel.: +49 40 41902-0
E-Mail: bafoeg@studierendenwerk-hamburg.de
Web: www.studierendenwerk-hamburg.de
