HFBK Hochschule für bildende Künste Hamburg
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Nebenhörer

Der Präsident kann aufgrund von Vereinbarungen zwischen den Studiengängen an der HFBK einerseits und Studiengängen anderer Hochschulen andererseits nach Maßgabe der vorhandenen Studienplätze im Einvernehmen mit dem zuständigen Studiengang Studierende anderer Hamburger Hochschulen als Nebenhörer zulassen. Nebenhörer sind nicht Mitglieder der Hochschule. Es besteht keine Berechtigung, sonstige für Studierende der HFBK bestehende Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen. Die Antragsfrist für das Sommersemester ist der 15. April, für das Wintersemester der 15. Oktober.

Welche Unterlagen sind einzureichen?

  1. Ausgefüllter Nebenhörer-Antrag mit Unterschrift des/r Professors/in
  2. Passbild, das auf der Rückseite mit dem Namen versehen sein muss
  3. Eine Erklärung, dass kein Abschluss durch eine akademische Prüfung in dem betreffenden Nebenfach an der HFBK angestrebt wird
  4. Eine schriftliche Darlegung der bisherigen Studieninhalte und eine Begründung für die Wahl des Nebenfaches
  5. Eine Bestätigung durch den jeweiligen Prüfungsausschuss des Hauptstudiengangs mit der Benennung der in dem betreffenden Nebenfach an der Hochschule zu erbringenden Studien und ggf. Prüfungsleistungen
  6. Lebenslauf

Gasthörer

Die HFBK Hamburg kann nach Maßgabe der vorhandenen Studien-/ Arbeitsplatzkapazitäten Personen, die sich in einzelnen Fächern wissenschaftlich-künstlerisch fortbilden wollen, ohne einen Abschluss anzustreben, für den Besuch einzelner Lehrveranstaltungen als GasthörerIn einschreiben. Die Einschreibung erfolgt für ein Semester; sie kann auf Antrag um maximal ein weiteres Semester verlängert werden.

Gasthörer sind nicht Mitglied der Hochschule. Es besteht keine Berechtigung, die Leistungen der studentischen Krankenversicherung und die sonstigen Vergünstigungen für Studierende in Anspruch zu nehmen.

Die Gasthörerschaft ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt pro Semester 102,25 Euro (Schüler, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, Sozialhilfeempfänger sowie Arbeitslosenhilfe-Bezieher zahlen 51 EUR pro Semester bei Nachweis).
Antragsformulare erhalten Sie bei Katrin Weinert.

 

 

Kontakt

Die Anträge sind einzureichen im Servicebüro »

Über den Antrag entscheidet der zuständige Studiengangausschuss der HFBK Hamburg.